Start 1648: der Vertrag von Concordia, Sint Maarten

1648: der Vertrag von Concordia, Sint Maarten

Seit fast 370 Jahren ist die Antilleninsel Sint Maarten zwischen Frankreich und den Niederlanden aufgeteilt. 1648 wurden die ersten Grundlagen dieses Kondominiums vereinbart. Auf einem beschaulichen Berghügel im Zentrum Sint Maartens, dem „Mont des Accords“, auch „Mount Concordia“ genannt. Der Vertrag von Concordia war während des 17. Jahrhunderts Teil eines intensiven geopolitischen Wettlaufs europäischer Seemächte um die Vorherrschaft im Nordosten der Kleinen Antillen. Zur Ruhe kam die kleine Karibikinsel Sint Maarten jedoch auch nach dem niederländisch-französischen Vertragsschluss nicht.

15 Jahre lang unterhält Spanien auf Sint Maarten einen vorgeschobenen Außenposten; seine Funktion am östlichen Rand der Spanischen Antillen: Der wachsenden Durchdringung der Ostkaribik durch konkurrierende Handelskompanien, Siedlungs- und Kaperunternehmer aus Nordwesteuropa Einhalt gebieten. Angesichts unzureichender Versorgung und Besoldung der spanischen Garnison bleibt dies jedoch ein aussichtsloses Unterfangen. 1648 gibt Spanien seine Garnison im Süden Sint Maartens wieder auf. Mit dem sich abzeichnenden Friedensschluss im fernen Mitteleuropa hat auch die kleine spanische Festung westlich der Great Bay ihre Schuldigkeit getan. 1633 hatte die spanische Großmacht Sint Maarten noch beinahe im Handstreich erobern können. 15 Jahre später ist die Widerstandskraft der Iberer in der östlichen Karibik endgültig erschöpft.

Expansion im Nordosten der Kleinen Antillen

Das allmähliche Vordringen der Konkurrenz aus dem nordwestlichen Europa konnte der verlorene spanische Außenposten ohnedies nie aufhalten. Längst sind entlang der Inselkette der Kleinen Antillen prosperierende Plantagenkolonien entstanden. Zumeist stehen sie unter englischer oder französischer Kontrolle. Selbst die 1633 aus Sint Maarten vertriebenen Niederländer haben sich südöstlich ihrer einstigen Basis auf Sint Maarten neuerlich etablieren können; 1636 ist auf Sint Eustatius eine aufstrebende Pflanzung errichtet worden; wenig später kolonisiert das auf Eustatia aktive Siedlerkonsortium aus Seeland auch das benachbarte Saba.

Sint Maarten und die niederländische Westindien-Compagnie (WIC)

Ihre Ansprüche auf Sint Maarten hat die allprovinziale Handelsgesellschaft der Niederländer für den Atlantikraum, die 1621 gegründete Westindien-Compagnie (WIC), niemals aufgegeben. Bis zu ihrer Vertreibung 1633 hat die niederländische Monopolgesellschaft dort einen strategisch wichtigen Handels- und Kaperstützpunkt unterhalten. Dank reicher Salzvorkommen unmittelbar nördlich der Great Bay bildet Sint Maarten kurzzeitig gar eine der lukrativsten Einnahmequellen der WIC in der Karibik.

Kampf um Sint Maartens Salzvorkommen

Die einträgliche Salzpfanne ist auch der Grund, warum die Compagnie ab 1631 im Süden der Antilleninsel ein kleines Fort errichtet, das nach einer mehrtägigen Belagerung am Morgen des 2. Juni 1633 schließlich in spanische Hände fällt. 1644 unternimmt die WIC ihren ersten und einzigen Versuch, die Salzpfanne an der Great Bay von den Spaniern zurückzuerobern. Die mit großen Aufwand betriebene Invasion Sint Maartens durch den späteren Gouverneur von Nieuw-Nederland, Peter Stuyvesant (1611/12-1672), scheitert jedoch unter dramatischen Umständen.

Die Rückkehr der Niederländer 1648

Auf dem Abzug der Spanier zu Beginn des Jahres 1648 reagiert man niederländischerseits also unverzüglich. Bereits im Februar entsendet der Commandeur der niederländischen Ansiedlung auf Sint Eustatius, Abraham Adriaensen, ein Detachement Soldaten sowie eine erste Kolonistengruppe nach Sint Maarten. Befehlshaber des Vorauskommandos aus Musketieren, Sappeuren und Siedlern ist ein gewisser Hauptmann Martin Thomas. Thomas ist zum Vize-Commandeur der geplanten Tochterkolonie auf Sint Maarten bestimmt und dem Commandeur auf Sint Eustatius direkt unterstellt. Als die Abordnung von Sint Eustatius Ende Februar 1648 auf Sint Maarten eintrifft, liegt die Demontage des spanischen Forts an der Great Bay offenbar nur wenige Tage zurück.

Kriegsgefangene und Zwangsarbeit auf Sint Maarten

Unklar ist, warum Adriaensen von Eustatia aus derart früh Kenntnis vom Abzug der Spanier nach Puerto Rico besitzen konnte. Einer durch den französischen Westindienreisenden Jean-Baptiste Du Tertre (1610-1687) kolportierten Legende nach, sollen französische und niederländische Kriegsgefangene zuerst Commandeur Adriaensen über den Abzug der Spanier informiert haben.

Es ist durchaus möglich, dass gefangen gesetzte Seeleute französischer und niederländischer Kaper- oder Schmuggelschiffe zur Zwangsarbeit auf Sint Maarten eingesetzt wurden; insbesondere während der Schleifung des spanischen Forts an der Great Bay. Von dort könnten sich Gefangene sodann auch in die dicht bewachsene Hügellandschaft im Norden des Forts abgesetzt haben. Ob sie von dort nach Abzug der Spanier tatsächlich gen Eustatius aufgebrochen sind, bleibt jedoch unklar.

Der niederländische Historiker Johan Hartog hält es für wahrscheinlicher, dass die Niederländer beständig das Tun der Spanier auf Sint Maarten beobachteten. Durch ihr klandestines karibisches Kundschafter- und Informantennetz, durch Fischer oder Handelsfahrer, könnten sie somit recht früh Kenntnis von einem bevorstehenden Abzug der Garnison auf der Antilleninsel erlangt haben.

Machtausdehnung für Statias Gouverneur Adriaensen

Für das das nunmehr herrenlose Sint Maarten entwickelt Adriaensen schnell ehrgeizige Pläne: Auf Sint Maarten und dem zur Besiedelung ebenfalls wieder offenen Anguilla bieten sich der WIC und ihren Anteilseignern neue Expansions- und Arrondierungsmöglichkeiten im Nordostbogen der Kleinen Antillen. Aus Adriaensens Sicht als Gouverneur von Sint Eustatius dürfte noch ein anderer Aspekt von Bedeutung sein: Gelingt es, auf Sint Maarten eine neue und stabile Kolonie aufzurichten, wüchse Sint Eustatius alsbald die Position eines zentralen Verwaltungs- und Stapelplatzes in der Region zu; gleichsam als Hauptinsel einer erweiterten nordöstlichen Einflusszone der Niederländer in der Karibik, zu der langfristig auch die Jungferninseln, Anguilla oder Saint-Barthélemy gehören könnten.

Antillische Tochterkolonien

Neben strategischen Überlegungen und persönlichem Ehrgeiz spielt im Februar 1648 jedoch auch die wirtschaftliche Situation auf Sint Eustatius und seinen Nachbarinseln Saba, St. Kitts und Nevis eine Rolle: beständiger Landmangel setzt auf den kleinflächigen Antilleninseln regelmäßig ein größeres Reservoir an auswanderungswilligen Kolonisten frei; unter ihnen vielfach Vertragsknechte und religiöse Dissidenten. Die Bereitschaft zur Gründung einer Tochterkolonie auf Sint Maarten ist gerade unter den Siedlern an Statias Oranje Baai offenbar recht groß.

Nicht wenige dieser Kolonisten sind Kriegs- oder Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und Wallonien oder entstammen den städtischen und ländlichen Unterschichten der Vereinigten Provinzen und seiner Nachbarregionen. Tropischen Landbau betreiben auf den zahlreichen Eilanden der Kleinen Antillen in dieser Zeit vielfach also noch europäische Kolonisten. Großflächiger Plantagenbesitz und die Arbeitskraft afrikanischer Sklaven spielen zumindest in dieser Phase der ostkaribischen Geschichte noch eine eher untergeordnete Rolle.

Tabak-, Baumwoll- und Indigofelder auf Sint Maarten

Geplant ist, in der semiariden Hügel- und Tallandschaft Sint Maartens neue Tabak-, Baumwoll- und Indigokulturen anzupflanzen. Auf Sint Eustatius hat diese Strategie, trotz des erwähnten Landmangels, bereits für eine gewisse wirtschaftliche Stabilität sorgen können. Längerfristig ist der Westindien-Tabak jedoch gegen die Tabakblätter von der Chesapeake-Bay nicht wirklich konkurrenzfähig. Der karibische Zuckerboom späterer Jahrzehnte, von welchen auf lange Sicht auch die Kolonien auf den Bovenwindsen Eilanden profitieren werden, steht um die Mitte des 17. Jahrhunderts noch aus.

Kampf um die Vormacht im Nordosten der Karibik

Expansion über Sint Eustatius und Saba hinaus, mithin eine Suprematsstellung der Niederländer in der nordöstlichen Karibik, hat die WIC bereits in den 1630er Jahren im Blick. Gleichwohl haben sich Siedlungsversuche auf St. Croix und in der Inselwelt östlich Puerto Ricos, den Islas Vírgenes (Maagdeneilanden), zunächst noch als unbeständig oder allzu konfliktträchtig erwiesen. Das salzreiche und nunmehr verlassene Sint Maarten kommt den expansionswilligen Siedlungsunternehmern aus den Niederlanden 1648 also gerade recht. ─ Doch rasch wird sich zeigen, dass die Konflikte, die sich bereits auf St. Croix in harschen Auseinandersetzungen mit konkurrierenden europäischen Kolonisten zeigten, auch die neuerliche Inbesitznahme Sint Maartens prägen werden.

Konkurrenz der Franzosen in Westindien

Denn nicht nur die Niederländer suchen 1648 die Gunst der Stunde zu nutzen. Das nach dem Abzug der Spanier im Inselgebiet zwischen Sint Maarten, Anguilla und Saint-Barthélemy entstandene Machtvakuum ruft auch andere Mächte auf den Plan. Neben den Engländern gehören die Franzosen zu den schärfsten Konkurrenten der Niederländer um neue Tochterkolonien im Nordosten der Kleinen Antillen.

Frankreich hat sich vor allem seit den 1630er und 1640er Jahren im Gebiet südlich von Guadeloupe festsetzen können; ungeachtet fortgesetzter Bedrohungen durch die autochthone Karibenbevölkerung. Einer der wichtigsten Protagonisten dieser Bestrebungen ist der zeitweilige Generalgouverneur der französischen Antillenbesitzungen, der auf St. Kitts residierende Phillippe de Longvilliers de Poincy (nach 1584-1660). Auch er zögert 1648 nicht, den karibischen Besitzstand seines Herren im fernen Frankreich zu mehren.

Das Ringen um Sint Maarten

─ Und so sieht sich WIC-Hauptmann Thomas bereits wenige Tage nach seiner Landung auf Sint Maarten mit einer Abordnung aus St. Kitts’ französischen Gebietsteilen konfrontiert. Die Franzosen bekunden unverhohlen Ansprüche auf mindestens die Hälfte von Sint Maarten und rekurrieren dabei auf ein angebliches älteres Siedlungspatent des französischen Königs für die Antilleninsel.

Das Kolonisationspatent stammt möglicherweise aus der Zeit nach 1629, als im Norden Sint Maartens zeitweilig eine Siedlung französischer Pflanzer bestanden haben soll. Hierüber berichten auch spanische Quellen. Durch Vertreibungen, Flucht- und Absetzbewegungen kommt es immer wieder zu derartigen wilden Kolonisationsversuchen im Bereich der östlichen Karibik und am Nordrand der Spanischen Antillen.

1648: Patt in der nordöstlichen Karibik

Entscheidender noch als die wie auch immer begründeten Ansprüche beider Seiten auf den Besitz Sint Maartens sind im Februar und März 1648 jedoch die realen militärischen Kräfteverhältnisse in der östlichen Karibik. Die Lage ist namentlich für die Niederländer in Westindien denkbar ungünstig: Im Februar und März 1648 haben die Vereinigten Provinzen und die überschuldete WIC keinerlei Orlogschiffe in der Region stationiert; desgleichen verfügen sie im Bereich der Kleinen Antillen nicht annähernd über derart starke Milizen und Garnisonen wie die Franzosen auf dem dicht bevölkerten St. Kitts oder den anderen Inseln der Französischen Antillen.

Auf St. Kitts, der Mutterkolonie der französischen Antillenbesitzungen, ist man 1648 schon allein aufgrund der Tatsache stärker gerüstet, als die antillische Plantageninsel seit 1627 zwischen England und Frankreich aufgeteilt ist. Die beiden Erzrivalen begegnen sich auf dem prosperierenden Tabakpflanzereiland St. Kitts folglich besonders argwöhnisch.

Die Franzosen schaffen Fakten auf Sint Maarten

Um ihren Ansprüchen auf Sint Maarten Nachdruck zu verleihen, entsenden die Franzosen am 17. März 1648 schließlich eine mächtige Landungseinheit mit 300 Mann unter dem Kommando von De Poincys Neffen Robert de Lonvilliers de Poincy. Bei den Poincy’s Heights kommt es vorübergehend sogar zu einem Scharmützel mit den Niederländern unter Thomas.

Angesichts der ungleichen Kräfteverhältnisse stimmen die Niederländer schließlich einem französisch-niederländischen Kondominium über Sint Maarten zu. Mehrtägige Unterhandlungen und die beständige Gefahr, durch die französische Übermacht erneut von der Insel vertrieben zuwerden, lassen die Niederländer rasch einlenken. Am 23. März 1648 schließen beide Parteien auf einer Hügelkuppe im Inneren der Antilleninsel sodann ihren legendären Vertrag. Nach diesem, im Geiste gutnachbarschaftlicher Eintracht unterzeichnetem Abkommen, ist der kleine Berghügel im Zentrum Sint Maartens auch späterhin benannt worden: „Mount Concordia“ oder „Mont des Accords“.

Der Vertrag von Concordia teilt Sint Maarten auf

Die Aufteilung der Insel erfolgt im März 1648 lediglich entlang der Küsten: Frankreich erhält den Norden der Antilleninsel; die Niederlande den Südteil des Eilandes. Entscheidend hierbei: Den Niederländer fällt damit neuerlich die Kontrolle über die Great Bay mitsamt ihrer nördlich gelegenen Salzpfanne zu. Einzig in diesem Areal hatten sich die Niederländer zwischen 1631 und 1633 überhaupt fester etablieren können.

In das Inselinnere oder den Norden des Eilandes waren sie während ihrer kurzen Herrschaft auf Sint Maarten nie vorgedrungen. Über den genauen Grenzverlauf im Inneren Sint Maartens verständigt man sich während der chevaleresken Zusammenkunft auf dem „Mont des Accords“ indessen nicht. Erst rund einhundert Jahre später wird ein erster Versuch unternommen, über die Anlage von Grenzpfählen im Zentrum der Antilleninsel zu beraten.

Gemeinschaftliche Nutzung der Inselressourcen

Neben einer groben Aufteilung der nur 87 km² großen Insel in einen französischen Nordteil und einen niederländischen Südteil bestimmt der Vertrag von Concordia noch ein anderes wichtiges Detail: Beide Parteien sollen nämlich sämtliche Ressourcen der Insel künftig gemeinschaftlich nutzen dürfen. Dies betrifft nicht nur die lukrative Salzpfanne an der Great Bay, die zum Unmut der Niederländer somit auch den Franzosen frei zugänglich ist, sondern auch mögliche Bodenschätze; auf derartige Funde und Ressourcen spekuliert man zumindest noch im März 1648 freimütig. Beide Seiten genießen zudem im Gebietsteil der jeweils anderen Nation Jagdrecht; ebenso das Recht zu fischen; auch die Möglichkeit zur Ansiedelung auf dem Territorium des jeweiligen Nachbarn steht jedem Kolonisten frei.

Im Geiste guter Nachbarschaft

Der Vertrag von Concordia ist trotz seiner für die Niederländer eher ungünstigen Bedingungen durchaus vom Geist guter Nachbarschaft geprägt. So heißt es in dem Abkommen auch, dass Delinquenten und Fahnenflüchtlinge nach einer etwaigen Flucht über die Grenze wieder zurückgeführt werden sollen. Zudem sichern sich die Kolonisten beider Nationen gegenseitigen Beistand bei Angriffen durch eine dritte Partei zu; ein Passus, der nicht allein auf künftige Konflikte mit einer konkurrierenden europäischen Macht gemünzt ist, sondern vermutlich auch, mögliche Attacken durch Karibenstämme im Blick hat.

Gefahr karibischer Angriffe

Um die Mitte des 17. Jahrhunderts sind solche Überlegungen alles andere denn unbegründet: Eine 1648 ebenfalls durch französische Siedler aus St. Kitts errichtete Kolonie auf der Nachbarinsel Saint-Barthélemy wird 1656 tatsächlich durch karibische Angreifer aus dem Süden ausgelöscht. Dort, wo es opportun erscheint, sind beide Vertragsparteien auf Sint Maarten also zur Kooperation unbedingt bereit. Dennoch sollte das freundschaftliche Einvernehmen auf dem „Mont des Accords“ nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Vertragspartner ebenso wie auf St. Kitts hinfort argwöhnisch beäugen werden.

Darauf deutet vor allem jener Vertragsabschnitt des Accords, welcher es beiden Mächten verbietet, im jeweils eigenen Gebietsteil Festungswerke anzulegen. Für die niederländische Seite heißt dies somit auch: sie verfügt zwar über die strategisch günstige Landzunge westlich der Great Bay, darf die dort befindlichen Ruinen des spanischen Forts jedoch nicht wieder aufbauen.

Kondominien in der Karibik des 17. Jahrhunderts

Das Vorgehen der Niederländer und der Franzosen ist im Hinblick auf den Sint-Maarten-Vertrag von 1648 keineswegs ungewöhnlich in der antillischen Inselwelt des 17. Jahrhunderts. Zur Sicherung neuer und noch weitgehend instabiler Siedlungen sind derartige Vereinbarungen bis hin zu langjährigen Kondominien durchaus üblich. Sint Maarten und St. Kitts sind hierbei nur die prominentesten Beispiele. Derartige Rechtsverhältnisse und Übereinkünfte bestehen kurzzeitig etwa auch für das benachbarte St. Croix oder die Kolonie Tobago.

Für die Verantwortlichen vor Ort wird der „Verdelingsverdrag“ von 1648 vermutlich vor allem als rechtliches Provisorium wahrgenommen, das den neuen Siedlungen auf Sint Maarten zunächst einmal optimale Startvoraussetzungen geben soll. Jederzeit kann die Übereinkunft durch eine veränderte militärische oder bündnispolitische Lage in der Karibik wieder hinfällig werden. Die intensivierten Kaper- und Plünderkriege der Karibik ab den 1660er Jahren zeigen sodann auch rasch, wie brüchig der Verteilungsvertrag vom 23. März tatsächlich ist: 1672, nach fast einem Vierteljahrhundert friedlicher Koexistenz wird der Gouverneur des französischen Inselteils den Süden Sint Maartens mit seinen Truppen kurzerhand besetzen.

Westindiens Inselkriege und ihre Folgen für Sint Maarten

Die karibischen Inselkriege des 17. und frühen 18. Jahrhunderts leiten eine wichtige historische Zäsur für Sint Maarten ein: Ein bis vermutlich in die 1670er Jahre bestehendes Patronat über Sint Maarten durch die seeländische Unternehmerfamilie Lampsins wird als Folge der karibischen Permanenzkriege aufgegeben; ein Prozess der Instabilität und des Verfalls bisheriger Verwaltungs- und Archivierungsstrukturen beginnt; die regelmäßigen Verbindungen mit dem niederländischen Vaterland reißen in dieser Zeit fast völlig ab.

Die Antilleninsel ist zwar durchgängig durch europäische Kolonisten bewohnt, darunter auch Niederländer; doch mit großer Regelmäßigkeit wird die Insel nun durch französische oder englische Invasionstruppen besetzt, ausgeplündert, die lokale Bevölkerung vielfach vertrieben oder evakuiert.

Veränderte Machtverhältnisse in der östlichen Karibik

Dennoch können die Niederlande ihre Rechte auf den Süden Sint Maartens auch in den Krisenjahrzehnten nach dem Beginn des Zweiten englisch-niederländischen Seekrieges immer wieder sichern. Zu groß ist das Interesse gerade der Engländer, die Niederlande und ihre Westindien-Compagnie als Puffer in den Auseinandersetzungen der neuen Großmächte in der Region zuerhalten. Die WIC gerät dennoch in immer größere Schieflage: Unter dem Ansturm der expandierenden Konkurrenz aus England und Frankreich muss die chronisch klamme Westindien-Compagnie 1674 schließlich liquidiert werden.

Nach dem Brasilien-Debakel der Niederländer Mitte des 17. Jahrhunderts ist die Gesellschaft nur noch bedingt handlungsfähig. Eine gleichnamige Neugründung der Handelskompanie wandelt sich ab 1674 nun von einem Kriegsinstrument der Vereinigten Provinzen zu einem bloßen Handelsvehikel im Atlantikraum zwischen Afrika und Westindien. Ihr Zentrum im nordöstlichen Antillenraum fortan: Sint Eustatius.

Sint Maarten nach dem Zerfall der niederländischen Macht

Der rasche Zerfall der niederländischen Macht in der Karibik gegen Ende des 17. Jahrhunderts hat für den Vertrag von Concordia unmittelbare Folgen: Einerseits gerät er durch die realen macht- und tagespolitischen Verhältnisse beinahe in Vergessenheit; andererseits bildet er in den Folgejahrzehnten offenbar auch weiterhin die Grundlage für ein flexibel interpretierbares Gewohnheitsrecht; namentlich im Bewusstsein der lokalen Kolonistenbevölkerung. Trotz einer hohen Bevölkerungsfluktuation und de facto nicht mehr kontinuierlich vorhandener Verwaltungsapparate akzeptieren diese informellen Rechtsvorstellungen auch weiterhin die traditionelle Aufteilung der Insel.

─ Vereinfach gesagt: ein niederländischer Befehlshaber, sofern ein solcher in Kriegsphasen überhaupt anwesend, residierte immer schon im Süden Sint Maartens; die Franzosen sind seit jeher im Norden ansässig; die Einflusssphären beider Gouverneure enden jeweils irgendwo in einer nicht näher definierten Grenzzone im Inneren der Insel. Und schließlich: Die Ressourcen der Insel werden stets von allen Kolonisten gemeinschaftlich genutzt.

Grenzüberschreitende Binnenkolonisation

Um ein Weiteres verstärkt wird diese besondere Kultur der Kooperation vor allem durch eine schleichende, grenzüberschreitende Binnenkolonisation. Sie vollzieht sich vorwiegend während des 18. Jahrhunderts und evoziert immer engere familiäre und wirtschaftliche Bindungen zwischen beiden Inselteilen; ungeachtet aller machtpolitischen Händel, Wechselfälle und Interessenabgrenzungen, welche Sint Maarten noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts prägen werden. Begünstigt wird diese Entwicklung ferner durch die Tatsache, dass die Insel zunehmend als informelle Tochterkolonie für englischsprachige Pflanzer und Zuwanderer dient.

Die Anglisierung der nordöstlichen Karibik im 18. Jahrhundert

Diese Kolonisten von den Britischen Inseln, den Englischen Antillen und aus Nordamerika schließen nicht nur mehrheitlich die kriegsbedingten Bevölkerungslücken auf Sint Maarten, im Norden wie im Süden; sie homogenisieren auch rasch die sprachlich-kulturelle Identität der verbliebenen Inselbevölkerung; und zwar sowohl der schmalen Pflanzerelite und des weißen Kleinbürgertums als auch der afrikanischen Sklavenbevölkerung. So wird Sint Maarten allmählich in Sprache und Bekenntnis durch die kreolische Kultur der Englischen Antillen geprägt; sieht man einmal von der schmalen, vielfach aus den jeweiligen Mutterländern stammenden Beamtenschicht ab.

Ein solcher Prozess der ökonomisch-sprachlichen Amalgamierung lässt sich im 18. Jahrhundert etwa auch auf den Virgin Islands, auf Sint Eustatius und auf Saba beobachten. Die Homogenisierung der tonabgebenden weißen Bevölkerung auf Sint Maarten, im Wesentlichen oligarchieartige Familienverbände, begünstigt dabei also nachhaltig das fernere Bemühen beider Inselterritorien um friedliche Koexistenz.

Neue Abkommen ersetzen den Vertrag von Concordia

1734 versichern sich beide Seiten sogar erneut der Neutralität und der gegenseitigen Unterstützung im Falle eines Angriffs durch „Dritte“; der Vertrag kommt möglicherweise unter dem Eindruck eines großen Sklavenaufstandes auf dem benachbarten St. John, Dänisch-Westindien, zustande. Einen formellen Bezug auf den Vertrag von 1648 nehmen die Vertragspartner jedoch nicht mehr vor. Eine solche historische Bezugnahme geschieht offenbar jedoch noch einmal während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, einer Phase ernster wirtschaftlicher Krisen in der Karibik.

So versucht die französische Seite 1839 ihre althergebrachten Nutzungsrechte an der großen Salzpfanne im Süden Sint Maartens durch einen expliziten Verweis auf den Vertragsschluss von 1648 zu begründen. Gleiches gilt für eine ähnliche gerichtete Vereinbarung aus dem Jahre 1850. Die originalen Vertragsdokumente aus dem 17. Jahrhundert können die Beteiligten zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr vorlegen. In einer von Hurrikanen und Plünderungskriegen geprägten Region dürfte dies auch nicht sonderlich überraschen. Bis heute sollen lediglich Kopien des Verteilungsvertrages von 1648 in französischen Archiven nachgewiesen worden sein.

Der Vertrag von Concordia als historisches Symbol

Schon im 18. Jahrhundert also bestimmt der Verteilungsvertrag von Concordia nicht mehr allein die Geschichke Sint Maartens und seiner Bevölkerung. An seine Stelle sind nach und nach neue Vertragswerke getreten. Dennoch wird die legendäre Übereinkunft auf dem „Berg der Eintracht“ noch immer als das zentrale historische Symbol einer gemeinsamen Inselidentität begriffen; für die historische Identität der Inselbewohner bildet der Verteilungsvertrag von 1648 gleichsam den geschichtlichen Anfangspunkt ihrer binationalen Koexistenz auf Sint Maarten.

Zugleich fungiert das eigentümliche Vertragswerk als mythisch-verklärter Ansporn für gute Nachbarschaft und enge Kooperation auf der Antilleninsel. Steingewordenes Sinnbild dieser historischen Ausdeutung des Verteilungsvertrages ist seit 1948 ein kleiner weißer Obelisk unmittelbar auf der Grenze beider Territorien. Die kalkweiße Spitzsäule wurde am 23. März 1948 durch Repräsentanten beider Inselteile im Rahmen einer Feierstunde zum 300. Jahrestag der Vertragsschließung auf dem „Mont des Accords“ enthüllt.

Historisches Gedenken am Sankt-Martins-Tag

An diesem historischen Ort treffen sich seit 1959 alljährlich auch die Honoratioren beider Gebietsteile am Sankt-Martins-Tag, dem 11. November. Der Geburtstag des christlichen Namenspatrons von Sint Maarten fällt zugleich auf den auch in der englisch- und französischsprachigen Karibik populären „Remembrance Day“/“Jour de l’Armistice“. Dieser Gedenktag wird seit 1919 innerhalb des Britischen Commonwealth und Frankreichs in Erinnerung an die Toten des Ersten Weltkrieges begangen.

Zwist um Ländergrenze in der Oyster Pond Bay

Bei aller bekundeten Eintracht ist das Verhältnis zwischen beiden Inselregierungen auch heute nicht immer harmonisch zu nennen: Im Oktober 2016 reklamieren französische Behörden überraschend ihre Zuständigkeit für ein Restaurant und einen Jachthafen in der Oyster Pond Bay im Osten Sint Maartens. Da der Vorfall auch direkt Fragen um den formellen Grenzverlauf in der Oyster Pond Bay berühren, reagiert die Regierung des niederländischen Gebietsteiles von Sint Maarten kurzerhand mit einem Boykott der alljährlichen Feierstunde zum Sankt-Martins-Tag. Erstmals in der Geschichte des gemeinschaftlich begangenen Gedenktages am „Border Monument“ nimmt somit kein Vertreter des niederländischen Gouvernements an den Feierlichkeiten zum 11. November teil.

Sint Maarten: Vertrag über die Landgrenzen steht noch aus

Der lokalpolitische Zwist um Baugenehmigungen und unklare Steuerzuständigkeiten an der Ostküste von Sint Maarten zeigt: Auch nach mehr als dreieinhalb Jahrhunderten sind die endgültigen Grenzen des Kondominiums über Sint Maarten nicht geklärt. Ein abschließender Vertrag über die niederländisch-französischen Seegrenzen zwischen Sint Maarten, Saint-Barthélemy, Saba und Sint Eustatius wurde erst 2016 durch das niederländische Parlament in Den Haag ratifiziert. Ein Vertrag über die Landgrenzen zwischen dem französischen und niederländischen Gebietsteil auf Sint Maarten, von welchem auch der Grenzdisput in der Oyster Pond Bay berührt ist, steht noch aus.

Literatur:

  • Anonymus, 11th of November, 50 years of celebration. In: Heritage Saint-Martin/Sint Maarten. No. 2. November 2009. S. 5-9.
  • Johan Hartog: De Bovenwindse Eilanden. Sint Maarten. Saba. Sint Eustatius. Eens gouden rots. Nu zilveren dollars. Aruba 1964.
  • Henk den Heijer, Geschiedenis van de WIC. Opkomst, bloei en ondergang. Zutphen 2013.